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Schuhzurichtungen
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Schuhzurichtungen
 

Zurichtungen dienen dazu, vorhandene Schuhe so zu verändern, dass dadurch Beschwerden, welche die Gehfähigkeit und Gehausdauer einschränken, beseitigt oder gemindert werden.

Als Schuhzurichtung versteht man

  • Beinlängenausgleiche
  • Abrolhilfen
  • Schmetterlingsrollen zur Entlastung der Mittelfußköpfchen bei einer Abrollhilfe
  • Schuhinnenranderhöhungen oder Schuhaußenranderhöhungen
  • Sohlenversteifungen

Bei Erstversorgung übernehmen die Krankenkassen drei Paar Schuhe im Kalenderjahr, darauffolgend zwei Paar im Kalenderjahr.
Auch diese Verordnung ist vom Facharzt, genau wie vom Hausarzt möglich.

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